BVfK-Wochenendticker 25. Juni 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

Ein Skandal läutet das Ende einer Ära ein. Den Dieselmotor wird es wohl bald nicht mehr geben.

 

Gebrauchtwagenkauf im Fernsehen: "Aktuelle Stunde" am 28.06.2016 um 18.45 Uhr

 

Backhaus in Bonn: Spitzentreffen BVfK - ANAG

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Praxistipps zum Umgang mit Reklamationen.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

ein Skandal läutet das Ende einer Ära ein. Den Dieselmotor wird es wohl bald nicht mehr geben - jedenfalls dürfte man die Äußerungen von VW-Vorstand Müller so verstehen.

Wir erinnern uns: Zu Recht wurden die Diesel-getriebenen Mercedes-Pontons, -Heckflossen, -Strich8 und auch noch die 123er als Traktoren belächelt. Im 124er zauberte dann ein Turbolader endlich mal ein wenig Temperament in die Selbstzünder, wenngleich dies deren Zylinderköpfe ebenso wenig mochten, wie die bei BMW, wo man seit Ende der 1980er Jahre nun auch auf Heizöl als Brennstoff setzte.

Richtig lebendig wurde es dann Ende der 1990er Jahre, als Audi mit seinen TDi-Motoren den Zeiten der als „nagelnde Wanderdünen“ verschrienen Vorfahren ein Ende setzte und den Dieselmotoren ein Drehmoment verpassten, mit dem man beim Ampelstart leicht zwei schwarze Striche auf den Asphalt malen und dem Benzin getriebenen Konkurrenten die Auspuffrohre zeigen konnte.

Aus denen kam allerdings wie eh und jeh nicht gerade Davoser-Luft. Selbst moderne Steuerungs- und Reinigungstechniken konnten nicht verhindern, dass es nun ernst wird und dies, obwohl doch so fleißig getäuscht und geschummelt wurde und die für Regeln und Kontrolle Verantwortlichen konsequent weggeschaut haben – ja gar nicht hinschauen wollten und daher die Prüfung der Abgasreinheit den Herstellern selbst überlassen haben.

Wie geht es weiter und insbesondere, auf was muss sich der Autohandel einstellen?

Ich denke, man sollte auch hier in Fünfjahresschritten planen, denn es dürfte keinen radikalen Schnitt geben. Diesel-Autos werden daher zunächst, das zeigt auch die Entwicklung der Gebrauchtwagenpreise seit Bekanntwerden des VW-Skandals, weiterhin gefragt bleiben, ebenso wie übrigens die Elektroautos vorläufig nicht über eine Nischenrolle hinaus kommen werden.

Das heißt allerdings nicht, dass man sich diesem neuen Trend verschließen sollte. Gerade freie Händler leben oft in der Nische sehr erfolgreich und Spezialisierung ist gefragt.

Daher kann Umsicht und Weitsicht nie schaden. Anlass zur Hektik kann derzeit allerdings nicht erkannt werden.

Das gilt auch für den EU-Ausstieg von Großbritannien. Wir schätzen derzeit die Auswirkungen auf den Kfz-Handel als eher gering ein, werden uns jedoch mit diesen Aspekten nunmehr sehr gründlich befassen und in Kürze auch hierüber berichten.

Dies alles damit es immer dabei bleibt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

                                         Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Gebrauchtwagenkauf im Fernsehen:

In der TV-Sendung "Aktuelle Stunde" geht es am kommenden Dienstag von 18.45 Uhr - 19.30 Uhr um Fragen rund um den Gebrauchtwagenkauf bei Händlern und auch bei Privatpersonen. Ein Vertreter des BVfK wird in der Sendung Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Möglicherweise wird auch ein Fall zur Sprache kommen, bei dem es um den Ort der Nacherfüllung und die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Kunden geht. Die BVfK-Juristen haben dies zum Anlass genommen, auf das Thema heute erneut einzugehen.

http://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/index.html

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Bild links: ANAG-Vorstand Jochen Backhaus (Mitte) und einer seiner 18 Mitarbeiter Benjamin Przybilla (links) beim BVfK in Bonn

Spitzentreffen BVfK - ANAG

Im Jahr 2001 gründen 15 markengebundene Automobilhändler aus Schleswig Holstein die Automobilgruppe Nord AG (ANAG). Inzwischen nutzen 450 angeschlossene Betriebe eine E-Business Plattform für die Bereiche Ersatzteile/Zubehör sowie Reifen und Räder (Reifen-Informations-Systems, „RIS“), ebenso wie ein Dealer-Management-System für die Vernetzung der Partnerbetriebe und genießen die Vorteile der Eigenmarke „Autoland“ als Mehrmarkensystem.

Grund genug für einen Informations- und Erfahrungsaustausch, der am vergangenen Donnerstag in Bonn seinen Auftakt genommen hat. ANAG-Vorstand Jochen Backhaus war gemeinsam mit dem für die Fahrzeugbeschaffung zuständigen Benjamin Przybilla zu diesem Zweck aus Hamburg angereist. In einer ausführlichen Sitzung konnte eine Vielzahl gemeinsamer Interessen entdeckt werden, die zu einer engeren Zusammenarbeit führen sollen.   www.anag.net

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Heute: Praxistipps zum Umgang mit Reklamationen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Ort der Nacherfüllung beim Händler ist und der Kunde sich schon die Mühe machen muss, mit seinen Reklamationen, besonders wenn diese auf Sachmängelhaftungsansprüchen beruhen, das Auto dorthin zu bringen.

Dann muss man dennoch nicht sofort und bedingungslos reparieren, sondern darf erst einmal selbst prüfen, ob es sich hier nicht etwa um einen vom Kunden selbst verschuldeten Defekt oder natürlichen Verschleiß handelt, womit der Händler nicht nachbesserungspflichtig wäre.

Alles gut und schön, aber muss man unbedingt verlangen, dass ein nicht fahrbereites Auto von München nach Hamburg gebracht wird, um dort die Zündspule zu erneuern?

Man sollte es eher nicht, denn es gibt auch hier eine Zumutbarkeitsgrenze (keiner weiß genau wo die liegt) und außerdem kann das Beharren auf das Überstellen des Autos auch negative Konsequenzen haben, denn schließlich zahlt der Händler die Transport- und Wegekosten.

Da ist es durchaus sinnvoll, das Auto selbst zu holen, oder einen BVfK-Kollegen in der Nähe um Unterstützung zu bitten. Dieser hilft gerne, weil er weiß, wie wertvoll eine solche Unterstützung ist, bei der man davon ausgehen kann, dass mit den Augen des Händlers geprüft und ggf. auch mit der möglichen Sparsamkeit repariert wird.

Manchmal ist das Kind allerdings bereits in den Brunnen gefallen und der Kunde präsentiert die Rechnung für die bereits erfolgte Instandsetzung und wundert sich, dass ihm die Erstattung der Kosten verweigert wird.

Und dafür gibt es meist gute Gründe, denn in vielen Fällen fehlt ein kaufrechtlicher Mangel, der dem Defekt zu Grunde lag und man darf sich zu Recht darauf berufen, dass man ja nicht einmal die Möglichkeit zur Untersuchung hatte. Diesem Aspekt der Beweissicherung kommt übrigens im Lichte der heiß diskutierten EUGH-Entscheidung über einen ausgebrannten Opel Zafira besondere Bedeutung zu.

Um all das zu vermeiden und die Dinge von vornherein in richtige Bahnen zu lenken, stellt der BVfK seinen Mitgliedern eine Verbraucherinformation zur Weitergabe an die Kundschaft zur Verfügung, welche über die vielen gewährleistungsrechtlichen Aspekte informiert und die Dinge von Anfang an in geordnete Bahnen leitet. Sie sollten diese grundsätzlich beim Verkauf verwenden und sich sogar die Kenntnisnahme bestätigen lassen. Das wirkt vertrauensbildend und transparent und beugt gleichzeitig späteren Missverständnissen und Fehlinterpretationen vor.

Link >>> https://www.bvfk.de/bvfk-verbraucherinformation-zum-autokaufrecht-2015-09-2/

Denn schließlich wollen wir erst gar nicht, dass Sie unsere Hilfe benötigen, wenngleich wir natürlich immer gerne zur Stelle sind, wenn es gilt, Probleme zu lösen!

Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzungen geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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